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   BGH, 15.10.2004 - V ZR 63/04   

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https://dejure.org/2004,3117
BGH, 15.10.2004 - V ZR 63/04 (https://dejure.org/2004,3117)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2004 - V ZR 63/04 (https://dejure.org/2004,3117)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2004 - V ZR 63/04 (https://dejure.org/2004,3117)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    VZOG § 11; SachenRBerG § 121 Abs. 6
    Restitution trotz Abschluß eines - allerdings nicht vollzogenen - DDR-Kaufvertrages; Ersatzanspruch des Käufers für seine Zahlung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Restitution bei einem Kaufvertrag ohne Eintragung einer Auflassung; Übergang der Rechte und Pflichten aus einem Kaufvertrag an einen Restitutionsberechtigten; Unmöglichkeit der Eintragung einer Auflassung wegen Zufallens eines Grundstücks in eine ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
  • Judicialis

    VZOG § 11; ; SachenRBerG § 121 Abs. 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VZOG § 11; SachenRBerG § 121 Abs. 6
    Übergang der Rechte und Pflichten aus einem die Restitution nicht ausschließenden Kaufvertrag auf den Restitutionsberechtigten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kaufvertrag und Restitution

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 243
  • MDR 2005, 204 (Ls.)
  • NJ 2005, 138
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.09.2000 - III ZR 183/99

    Entschädigung wegen Enteignung nach dem DDR-Aufbaugesetz

    Auszug aus BGH, 15.10.2004 - V ZR 63/04
    Zwar führt die Rückübertragung eines Grundstücks, die, wie hier, im Wege der Restitution nach Art. 21 EV erfolgt, gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 VZOG zum Übergang auch aller Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnisse, die zu ihm einen konkreten Bezug aufweisen (so BVerwGE 96, 231, 236) oder in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang stehen (so BGHZ 128, 393, 399 f.; 145, 145, 148).

    Sie sind nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des DDR-Entschädigungserfüllungsgesetzes vom 10. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2471) heute - entsprechend der früheren Rechtslage (BGHZ 145, 145, 148) - von demjenigen zu zahlen, dem der enteignete Vermögenswert auf Grund gesetzlicher Zuweisung oder auf Grund von Restitution zugefallen ist.

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 214/03

    Erhalt des Kaufpreises durch eine Kommune

    Auszug aus BGH, 15.10.2004 - V ZR 63/04
    c) § 121 Abs. 6 SachenRBerG ist auf den Fall entsprechend anzuwenden, daß ein Kauf nach dem Gesetz über den Verkauf volkseigener Gebäude vom 7. März 1990 (GBl. I S. 157) an der Restitution des Grundstücks nach Art. 21 EV scheitert (Fortführung von Senatsurt. v. 19. März 1990, V ZR 214/03, VIZ 2004, 374).

    Der Senat hat aber entschieden, daß die Vorschrift eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthält und auf andere Fälle entsprechend anzuwenden ist, in denen ein nach § 2 des Gesetzes über den Verkauf volkseigener Gebäude vom 7. März 1990 (GBl. I S. 157) i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 der Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz vom 15. März 1990 (GBl. I S. 158) verkauftes Grundstück einem anderen zugeordnet wird, ohne daß die Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag übergehen (Urt. v. 19. März 2004, V ZR 214/03, VIZ 2004, 374, 375).

  • BVerwG, 09.02.1995 - 7 B 156.94

    Vormerkungsschutz bei Grundstückszuordnung

    Auszug aus BGH, 15.10.2004 - V ZR 63/04
    a) Ein Kaufvertrag, der weder zur Eintragung der beabsichtigten Auflassung noch zu einem Eintragungsantrag oder auch nur zur Eintragung einer Vormerkung geführt hat, steht der Restitution nach Art. 21 EV gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 VZOG nicht entgegen (Fortführung von BVerwG, NJW 1995, 1508).

    Selbst die Eintragung einer Auflassungsvormerkung stünde der Restitution nicht entgegen (BVerwG, NJW 1995, 1508, 1509).

  • BVerwG, 08.07.1994 - 7 C 36.93

    Rückübertragung eines Waldgrundstücks - Rückübertragung eines

    Auszug aus BGH, 15.10.2004 - V ZR 63/04
    Zwar führt die Rückübertragung eines Grundstücks, die, wie hier, im Wege der Restitution nach Art. 21 EV erfolgt, gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 VZOG zum Übergang auch aller Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnisse, die zu ihm einen konkreten Bezug aufweisen (so BVerwGE 96, 231, 236) oder in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang stehen (so BGHZ 128, 393, 399 f.; 145, 145, 148).
  • BGH, 09.02.1995 - VII ZR 29/94

    Übergang von Werklohnverbindlichkeiten auf den Eigentümer eines ehemals

    Auszug aus BGH, 15.10.2004 - V ZR 63/04
    Zwar führt die Rückübertragung eines Grundstücks, die, wie hier, im Wege der Restitution nach Art. 21 EV erfolgt, gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 VZOG zum Übergang auch aller Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnisse, die zu ihm einen konkreten Bezug aufweisen (so BVerwGE 96, 231, 236) oder in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang stehen (so BGHZ 128, 393, 399 f.; 145, 145, 148).
  • BVerwG, 28.11.2002 - 3 C 11.02

    DDR-Recht, Revisibilität übergeleiteten bzw. ausgelaufenen DDR-Rechts;

    Auszug aus BGH, 15.10.2004 - V ZR 63/04
    Das Inkrafttreten dieser Verordnung hat vorher abgeschlossenen Kaufverträgen auch nicht nachträglich die Grundlage entzogen (Senatsurt. v. 20. September 1996, V ZR 283/94 VIZ 1997, 47, 48; BVerwG in BVerwGE 117, 233, 237).
  • BGH, 20.09.1996 - V ZR 283/94

    Übergang des ehemaligen MfS-Vermögens auf die Bundesanstalt für

    Auszug aus BGH, 15.10.2004 - V ZR 63/04
    Das Inkrafttreten dieser Verordnung hat vorher abgeschlossenen Kaufverträgen auch nicht nachträglich die Grundlage entzogen (Senatsurt. v. 20. September 1996, V ZR 283/94 VIZ 1997, 47, 48; BVerwG in BVerwGE 117, 233, 237).
  • BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 38.98

    Unwirksamkeit (eines Erwerbs im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 4 VZOG); Feststellung

    Auszug aus BGH, 15.10.2004 - V ZR 63/04
    Das Erfordernis einer Genehmigung des Vertrags durch das Ministerium der Finanzen der DDR nach § 56 Abs. 1 des Gesetzes über die Haushaltsordnung der Republik der DDR vom 15. Juni 1990 (GBl. I S. 313) ist mit dem Inkrafttreten der Zweiten Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz vom 22. August 1990 (GBl. I S. 1260) am 30. August 1990 entfallen, weil die Treuhandanstalt seitdem jedenfalls über die - wie das verkaufte Grundstück - ausgesonderten Gegenstände des NVA-Vermögens verfügungsberechtigt (BVerwGE 109, 134, 138) und das Genehmigungserfordernis damit unvereinbar war.
  • OLG Stuttgart, 11.02.2015 - 9 U 153/14

    Grundschuld gesicherter Festzinskredit: Berechnung der

    Für die Berechnung des Schadens wegen der Nichtabnahme oder Nichtlieferung marktgängiger Kaufgegenstände wird für die Berechnung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung vermutet, dass die Ware von einem Kaufmann jederzeit zum Marktpreis anderweitig abgesetzt (BGH, Urteil vom 29.06.1994 - VIII ZR 317/93, BGHZ 126, 305, 308; vom 19.10.2005 - VIII ZR 392/03, NJW-RR 2005, 243 Rn. 9) beziehungsweise anderweitig bezogen (BGH, Urteil vom 27.05.1998 - VIII ZR 362/96, NJW 1998, 2901, 2902) werden kann.
  • BGH, 09.11.2006 - III ZR 111/05

    Zu ergreifende Rechtsbehelfsmöglichkeiten nach Ablehnung eines

    Diese spezialgesetzliche Bestimmung verdeutlicht, dass einer Restitution nur der Vollzug des dinglichen Geschäfts bzw. der hierauf bezogene Eintragungsantrag nach § 878 BGB entgegenstehen soll, nicht aber - im Umkehrschluss - die bloße Eintragung einer Auflassungsvormerkung (vgl. BVerwG NJW 1995, 1508, 1509 und ihm folgend BGH, Urteil vom 15. Oktober 2004 - V ZR 63/04 - NJW-RR 2005, 243, 244).
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